Allgemeine Geschäftsvereinbarungen
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Die Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien, mit Sitz in 17429 Benz, Stobener Weg 3, erbringt alle Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien schriftlich bestätigt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen für den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang widerspricht.
3. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Landstrich Nordost Küste- und Hinterland Immobilien.
4. An alle Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Vertragspartner von Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien gebunden.
§ 2 Angebote
1. Die Exposés, Angebote und Mitteilungen der Firma Landstrich Nordost Küstenund Hinterland Immobilien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt es aufgrund einer unberechtigten Weitergabe durch den Empfänger, mittelbar oder unmittelbar zu einem Kauf, so ist der Empfänger schadenersatzpflichtig in Höhe der Maklerprovision zzgl. der gesetzlichen MwSt.
2. Die Angebote der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien sind freibleibend, Irrtum, Auslassung, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 3 Vorkenntnis
1. Ist Ihnen eine nachgewiesene oder vermittelte Vertragsabschluss-Gelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
2. Wird Ihnen ein von der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch die Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich der nachgewiesenen Objekte der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien abzulehnen.
§ 4 Doppeltätigkeit
Die Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien ist für beide Seiten, d.h. für Käufer und Verkäufer des beabsichtigten Vertrages jeweils in gleicher Höhe provisionspflichtig tätig.
§ 5 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
§ 6 Provision
1. Der Provisionsanspruch der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien ein Vertrag bezüglich des von der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
2. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
3. Der Provisionsanspruch der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle des Provisionsanspruchs der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4. Provision fällt auch an, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft bzw. mietet bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden.
5. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
6. Der Provisionsanspruch der Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien wird bei Beurkundung bzw. bei Vertrags-abschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die jeweils vereinbarte volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Bundesbank fällig.
7. Die Provision beträgt grundsätzlich insgesamt 7,14 % inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt., ausgehend vom Gesamtkaufpreis, soweit das Angebot nicht einen anderen Provisionssatz ausweist.
8. Die Provision beträgt bei Objekten mit einem Kaufpreis bis EUR 50.000,00 pauschal insgesamt EUR 3.500,00 inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
§ 7 Beurkundung
Die Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.
§ 8 Haftungsausschluss
Sämtliche Angaben in den Exposés sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und beruhen auf Angaben des Verkäufers oder Vermieters, bei geschätzten Größen handelt es sich um ca. Angaben, eine Haftung durch die Firma Landstrich Nordost Küsten- und Hinterland Immobilien wird ausdrücklich nicht übernommen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pasewalk.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäfts-bedingungen im übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Benz, Stand 01.04.2022