sympathisch I gewissenhaft I aktiv
Kompetenzen
Verkauf von Bestandsimmobilien und Kapitalanlagen
- Einfamilienhäuser und Villen
- Eigentumswohnungen
- Ferienobjekte
- Gastronomieobjekte
- Pensionen
- Baugrundstücke
Vermietung
- Wohnungen
- Häuser
- Gewerbe
Erbengemeinschaften
- Recherche
- Schlichtung und Zusammenführung von mehreren Erben, um eine Immobilie erfolgreich zu verkaufen
Regionen
- Insel Usedom
- Vorpommern-Greifswald
- Leipzig und Leipzig-Land
Die Entscheidung, seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, ist in der Regel ein Reifeprozess. Selten spontan oder aus der Not heraus.
Die Abläufe, welche erforderlich sind, um seine Immobilie möglichen Interessenten transparent zu präsentieren, benötigt ein umfassendes Aufarbeiten aller Objektdaten.
Besichtigungen durchzuführen, einen soliden Käufer zu erkennen und mit diesem zum Notar zu gehen erfordert Geduld, ein gutes Gespür und Rechtssicherheit.
Sein Geld sicher auf dem Konto zu wissen, die gemeinsame Übergabe der Immobilie zu vollziehen und für Käufer und Verkäufer eine unbelastete Zeit nach dem Einzug sicherzustellen, ist abschließend das Anliegen beider Parteien.
Eigentlich ganz einfach. Wenn Sie jedoch die beschriebenen Abläufe nicht sicher beherrschen oder auch einfach keine Energie dafür aufbringen möchten, empfehle ich mich Ihnen für eine Zusammenarbeit mit folgendem Gestaltungsrahmen:
Verkauf
- Ortstermin – Besichtigung aller relevanten Quadratmeter
- Sichtung aller derzeit vorliegenden Objektunterlagen
- Objektive Preisfindung
- Fotoaufnahmen
- Behördengänge
- Erstellung Energieausweis
- Erstellung von Grundrissen
- Erstellung eines Exposés
- Veröffentlichung des Objektes
- Besichtigungen
- Begleitung bei der Finanzierung
- Vorbereitung des Notarvertrages
- Notartermin
- Übergabe
Vermietung
- Ortstermin – Besichtigung aller relevanten Quadratmeter
- Objektaufnahme
- Fotoaufnahmen
- Erstellung eines Exposés
- Veröffentlichung des Objektes
- Besichtigungen
- Prüfung der Bonität des zukünftigen Mieters
- Abschluss des Mietvertrages
- Übergabe nach Hinterlegung der Kaution